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Was bedeutet "voll erschlossen"?
Wird ein Grundstück „voll erschlossen“ verkauft, heißt das, dass sämtliche öffentlichen Erschließungsmaßnahmen, also Straßenbau und Versorgungsleitungen wie Abwasserkanäle, Zuleitungen für Strom, Gas und Telekommunikation in der Straße liegen. In der Regel sind alle Versorgungsleitungen im Bereich der Abwasserkanäle zu finden.
Grundsätzlich ist für die öffentliche Erschließung die Gemeinde zuständig. Zur öffentlichen Erschließung kommt die Erschließung auf dem Grundstück bis zum Hausanschluss. Sie sollten sich daher unbedingt bei den öffentlichen Ver- und Entsorgern über die Hausanschlusskosten informieren.

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